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Vermeiden Sie Haftungsrisiken mit professionellem Winterdienst im Landkreis Harburg

07.10.2025

road covered by snow near vehicle traveling at daytime
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Sicher durch den Winter: So vermeiden Sie Haftungsrisiken mit professionellem Winterdienst im Landkreis Harburg



Die Streupflicht: Eine Verantwortung, die Sie nicht unterschätzen dürfen


Im Landkreis Harburg kommt es in den kalten Monaten regelmäßig zu Schnee und Eis. Für Immobilieneigentümer bedeutet das: Sie haben die Verkehrssicherungspflicht – umgangssprachlich die Streupflicht. Wer dieser nicht nachkommt, haftet im Falle eines Sturzes für Schäden und Schmerzensgeld. 🚨

Doch wann, wo und wie oft muss geräumt und gestreut werden? Wir von Bieschke Haus und Gartenservice sorgen für Rechtssicherheit und freie Wege – damit Sie den Winter entspannt genießen können.


1. Die rechtliche Grundlage: Ihre Pflichten im Landkreis Harburg


Die genauen Zeiten und Vorschriften werden von den jeweiligen Kommunen (z.B. Buchholz, Winsen, Tostedt) innerhalb des Landkreises Harburg festgelegt, aber die Grundregeln sind meist gleich:

  • Wann muss geräumt werden? In der Regel müssen Gehwege werktags zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr sicher begehbar sein. An Sonn- und Feiertagen beginnt die Pflicht oft etwas später (z.B. ab 8:00 oder 9:00 Uhr).

  • Wie oft? Sobald es schneit oder sich Glatteis bildet, muss unverzüglich geräumt und gestreut werden. Bei anhaltendem Schneefall kann eine mehrmalige Räumung pro Tag notwendig sein.

  • Wo muss geräumt werden? Der Gehweg vor dem Grundstück muss auf einer Breite von ca. 1 bis 1,5 Metern geräumt werden. Bei fehlendem Gehweg gilt die Räumpflicht oft für einen Bereich am Fahrbahnrand.

Wichtig: Auch wenn Sie verreisen oder krank sind, bleibt die Pflicht bestehen. Ohne einen professionellen Dienstleister müssen Sie eine verlässliche Vertretung organisieren.


2. Der entscheidende Vorteil: Haftungsübernahme durch den Profi


Der größte Vorteil der Beauftragung eines professionellen Winterdienstes im Landkreis Harburg ist die Haftungsentlastung.

Mit der Übergabe der Streu- und Räumpflicht an ein Fachunternehmen wie Bieschke & Hug geht die Verantwortung auf uns über. Wir garantieren, dass die Arbeiten

  • pünktlich,

  • vollständig und

  • rechtskonform

durchgeführt und lückenlos dokumentiert werden. Im Schadensfall greift unsere Betriebshaftpflichtversicherung – Ihre private Haftung ist damit ausgeschlossen.


3. Materialien und Umweltschutz: Richtig streuen


Ein guter Winterdienst verwendet Streumittel, die nicht nur effektiv, sondern auch umweltverträglich sind:

  • Streusalz (Auftausalz): Ist hochwirksam, aber in vielen Kommunen für Gehwege aus Umweltschutzgründen untersagt oder nur eingeschränkt erlaubt.

  • Abstumpfende Mittel: Splitt oder Granulat bieten eine gute Rutschhemmung und sind umweltfreundlicher. Sie müssen jedoch später wieder von uns beseitigt werden.

Wir kennen die regionalen Bestimmungen im Landkreis Harburg genau und wählen das zulässige und effizienteste Streumittel für Ihren Bereich.


Machen Sie Ihre Immobilie Wintersicher


Von der ersten Eiswarnung bis zum letzten Tauwetter im Frühjahr sind wir Ihr verlässlicher Partner für Schneeräumung und Streudienst. Investieren Sie in einen professionellen Winterdienst und tauschen Sie Risiko und kalten Stress gegen Sicherheit und Entspannung.

Sichern Sie sich frühzeitig Ihren Winterdienst-Vertrag im Landkreis Harburg!

written by

Thorsten Bieschke

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